Deine Unterschrift zählt!

Wie funktioniert ein Bürgerbegehren nach Art. 18a BayGO?

Ein Bürgerbegehren ist ein demokratisches Mittel, mit dem Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde selbst eine Entscheidung herbeiführen können. Wenn genügend Menschen unterschreiben, muss sich die Gemeinde mit dem Anliegen beschäftigen – und am Ende entscheiden die Bürger direkt in einem Bürgerentscheid.

1. Eine klare Frage wird formuliert

Das Bürgerbegehren braucht eine konkrete Ja-/Nein-Frage.

Außerdem muss erklärt werden, worum es geht und warum das Bürgerbegehren gestartet wird.


2. Unterschriften sammeln

Damit das Bürgerbegehren gültig ist, müssen in Hallbergmoos wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unterschreiben.
In Bayern ist dafür je nach Größe der Gemeinde ein bestimmter Prozentsatz notwendig.

Die Unterschriftenlisten müssen bestimmte Angaben enthalten, zum Beispiel:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • persönliche Unterschrift

3. Prüfung durch die Gemeinde

Sind genügend Unterschriften gesammelt, prüft die Gemeinde:

  • Wurden genug gültige Unterschriften eingereicht?
  • Ist die Fragestellung rechtlich zulässig?
  • Wurden die formalen Regeln eingehalten?

4. Entscheidung im Gemeinderat

Der Gemeinderat kann das Anliegen übernehmen.
Dann ist das Ziel des Bürgerbegehrens erreicht.

Lehnt der Gemeinderat es ab, kommt es zum Bürgerentscheid.


5. Bürgerentscheid – die Bürger stimmen ab

Beim Bürgerentscheid dürfen alle Wahlberechtigten abstimmen – ähnlich wie bei einer Wahl.

Die Bürger entscheiden direkt mit „Ja“ oder „Nein“.

Erreicht die Abstimmung die nötige Mehrheit und das vorgeschriebene Zustimmungsquorum, ist das Ergebnis verbindlich. Der Gemeinderat muss sich daran halten.


Warum ist ein Bürgerbegehren wichtig?

Ein Bürgerbegehren gibt den Menschen vor Ort die Möglichkeit, bei wichtigen Themen selbst mitzuentscheiden – direkt, demokratisch und unabhängig von Parteien oder Mehrheiten im Gemeinderat.

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